Was muss ich beachten?

-Erfindung darf nicht vorher veröffentlicht werden
-muss bis zum Anmeldedatum geheim bleiben, sonst fällt Voraussetzungspunkt "Neuheit" weg und Erfindung ist nicht patentierbar
-Anmeldedatum ist bei Doppelerfindungen von großer Bedeutung

Papiertaschentuch

Das erste Patent für Papiertaschentücher wurde 1894 eingereicht.
Die Papierfabrik G. Krum aus Göppingen sicherte sich das Patent.
Am 29. Januar 1929 ließen die Vereinigten Papierwerke AG Nürnberg den Markennamen Tempo patentieren.


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