In der heutigen Gesellschaft ist eine rapide Entwicklung zu beobachten. Es entstehen immer mehr wichtige Informationen und damit steigt das Wissen. Wird wissen jedoch gezielt zurückgehalten, kommt es unweigerlich zu einer Bildung von Machtstrukturen, die von Wenigen geschätzt wird und die demokratischen Vorstellungen von Freiheit eingrenzt. Freiheit basiert nämlich auf einer möglichst breiten Beteiligung der Bürger an der Gestaltung und Kontrolle der gesellschaftlichen Vorgänge. Der Einblick in die Arbeit von Verwaltung und Politik auf allen Ebenen der staatlichen Ordnung ist daher sehr wichtig um die freiheitliche Ordnung entsprechend garantieren zu können. Die Piratenpartei Deutschland will in diesem Sinne auf die Transparenz aller staatlichen Prozesse hinwirken und fordert daher:
Alle öffentlichen Stellen sind verpflichtet, sowohl regelmäßig Organisations- und Aufgabenbeschreibungen zu
veröffentlichen, einschließlich Übersichten der Arten von Unterlagen, auf die zugegriffen werden kann, als auch einen jährlichen
öffentlichen Bericht über die Handhabung des Auskunftsrechts.
Unter besonderer Berücksichtigung der immensen Möglichkeiten, die sich mit der rasanten Entwicklung und Verbreitung
der Neuen Medien ergeben, gibt es verschiedene Ansatzpunkte, um diesen grundsätzlichen Forderungen Rechnung zu tragen. So sollten
staatliche Stellen die Nutzung freier Software forcieren, eine automatische Veröffentlichung dazu geeigneter Dokumente einrichten
und allgemein den kostengünstigen und aufwandsarmen digitalen Zugriff ausbauen.
Die Abkehr vom "Prinzip der Geheimhaltung", der Verwaltungs- und Politikvorstellung eines überkommenen Staatsbegriffs,
und die Betonung des "Prinzips der Öffentlichkeit", das einen mündigen Bürger in den Mittelpunkt staatlichen Handelns und Gestaltens
stellt, schafft nach der festen Überzeugung der Piratenpartei die unabdingbaren Voraussetzungen für eine moderne Wissensgesellschaft
in einer freiheitlichen und demokratischen Ordnung.
Die Piratenpartei setzt sich für eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte ein. Beamte im Einsatz bei Versammlungen
sind zu verpflichten, von weitem sicht- und erkennbare Kennzeichen zu tragen. Die Kennzeichen sind pseudonym (z. B. in Form einer Nummer)
zu gestalten und dürfen von Einsatz zu Einsatz wechseln.
Es muss jederzeit auch im Nachhinein möglich sein, mit richterlichem Beschluss ein Kennzeichen einer Person zuzuordnen.
Der Vorgesetzte ist für die wirksame Durchsetzung der Kennzeichnungspflicht und die korrekte Führung der Zuordnungen von Kennzeichen
zu Personen verantwortlich.
Polizisten sind zu verpflichten, Verstöße durch andere Polizisten zu verhindern oder - falls dies nicht möglich ist - zu
melden sowie den/die beteiligten Beamten zu identifizieren. Verletzungen dieser Pflichten (Tragen des Kennzeichens, korrektes Führen
der Zuordnungsliste, Verhindern/Melden von Verstößen) sind strafrechtlich zu sanktionieren.
Diese Website ist unter einer
Creative Commons Attribution-ShareAlike 2.0 Germany License lizenziert.
Material von der Piratenpartei Deutschland