In deutschen Behörden galt bisher der Grundsatz der Amtsverschwiegenheit. Wenn mann Akten der öffentlichen
Verwaltung einsehen oder aus ihnen Auskünfte erlangen möchte, musste ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden.
Viele westlichen Industrienationen gewähren dagegen zum Teil schon seit Längerem ein voraussetzungsloses Recht für jeden
auf Akteneinsicht und Aktenauskunft, ohne dass die Anträge begründet werden müssen. Erst seit wenigen Jahren fasst Deutschland
langsam Anschluss an diesen internationalen Standard.
Jedermann hat, ohne einen Grund für seinen Antrag angeben zu müssen, grundsätzlich freien, ersatzweise beschränkten
Informationszugang zu allen - hoheitlichen und fiskalischen - Verwaltungsvorgängen.
Zur Wahrung dieses Rechts stellt die Piratenpartei folgende Mindestanforderungen an Informationsfreiheitsgesetze (IFG):
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Material von der Piratenpartei Deutschland