Piratenpartei Logo Piratenpartei Newsletter Piratenpartei Banner Pirat


Informationsfreiheitsgesetz

In deutschen Behörden galt bisher der Grundsatz der Amtsverschwiegenheit. Wenn mann Akten der öffentlichen Verwaltung einsehen oder aus ihnen Auskünfte erlangen möchte, musste ein berechtigtes Interesse nachgewiesen werden. Viele westlichen Industrienationen gewähren dagegen zum Teil schon seit Längerem ein voraussetzungsloses Recht für jeden auf Akteneinsicht und Aktenauskunft, ohne dass die Anträge begründet werden müssen. Erst seit wenigen Jahren fasst Deutschland langsam Anschluss an diesen internationalen Standard.

Jedermann hat, ohne einen Grund für seinen Antrag angeben zu müssen, grundsätzlich freien, ersatzweise beschränkten Informationszugang zu allen - hoheitlichen und fiskalischen - Verwaltungsvorgängen. Zur Wahrung dieses Rechts stellt die Piratenpartei folgende Mindestanforderungen an Informationsfreiheitsgesetze (IFG):


Creative Commons License

Diese Website ist unter einer
Creative Commons Attribution-ShareAlike 2.0 Germany License lizenziert.
Material von der Piratenpartei Deutschland