Wirtschaftlicher Aspekt von Photovoltaik

Anschaffungskosten

Hierbei kommt es natürlich in erster Linie auf die Leistung und die größe der Anlage an.
Außerdem sind die Anlagen unterschiedlicher Preiskategorien nicht miteinander vergleichbar.

kosten

(niedrigste Preisklasse)

 
Die durchschnittlichen Anschaffungskosten einer Photovoltaik-Anlage
belaufen sich auf 5000-7000 Euro pro kWp
(Abk. für Watt peak = Spitzenleistung).
Dies mag zu beginn recht hoch erscheinen,
wenn man sich aber die Preisentwicklung der letzten Jahre anschaut
stellt man fest, dass die Photovoltaik-Anlagen doch
deutlich günstiger geworden sind.

Dank des ständig steigenden Angebots zahlt man im Jahr 2009
für eine günstige Anlage nur noch ca. 3000-3500 Euro

Finanzierung und Förderung

Die Rahmenbedingungen für die Nutzung von Photovoltaik werden nirgends so gefördert wie in Deutschland.

Seit der Überarbeitung des Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien (EEG) Anfang 2004
gibt es 2 Möglichkeiten zur Förderung durch die Kreditansalt für Wiederaufbau:

1. KfW - CO2 Minderungsprogramm 10 Jahre Laufzeit | Nominalzins 3,20% | Auszahlung 96% | Effektivzins 3,19%
Dieses Darlehen gibt es für Antragssteller, die ihre Photovoltaikanlage auf ein selbstgenutztes oder vermietetes Wohngebäude errichten.
Die Finanzierung ist in Höhe der Gesamtinvestition möglich.
2. KfW - Umweltprogramm 10 Jahre Laufzeit | Nominalzins 3,20% | Auszahlung 96% | Effektivzins 3,99%
Dieses Darlehen gibt es für Firmen und Selbständige, die ihre Photovoltaikanlage nicht auf Wohngebäude errichten. Die Finanzierung ist in Höhe von 75% der Gesamtinvestition möglich. Die Beantragung des KfW-Kredits erfolgt in der Regel über die Hausbank. Dem Antrag sind ein Angebot für die Photovoltaikanlage (evtl. mit Montagekosten) beizulegen. Dann ist die Förderzusage abzuwarten (gegenwärtig ca. 6 Wochen).

vgl. www.photovoltaik-information.de


Versicherung

Bei der Versicherung sind sämtliche Gefahrensituationen abgedeckt außer einige wenige Sonderfälle, wie z.B. Krieg.
Zudem werden Ausfälle der Anlage mitversichert.

Bedingung für den Abschluss einer Versicherung sind:


Photovoltaik Steuern

Für das Bundesfinanzministerium sind in Deutschland alle Betreiber netzgekoppelter Solarstromanlagen Unternehmer. Photovoltaik-Anlagen, die von Privatpersonen betrieben werden, sind deshalb ein steuerrechtlicher Sonderfall. Jedenfalls gilt das für die Umsatzsteuer, wenn sie den kompletten Strom ins Netz einspeisen und somit verkaufen.

Diese Umsatzsteuerpflicht hat in der Praxis für den Betreiber wirtschaftliche Vorteile. Zwar muss er für die Einspeisung Umsatzsteuer an das Finanzamt bezahlen, diese bekommt er zuvor aber wieder, zusätzlich zur gesetzlichen EEG-Vergütung, vom Stromnetzbetreiber.