Patente


Inhalt

  1. Einführung
  2. Voraussetzungen
    1. Erfindung
    2. Neuheit
    3. Erfindungshöhe
    4. Gewerbliche Anwendbarkeit
  3. Ende des Patentschutzes
  4. Sonstiges
    1. Doppelerfindung
    2. Welche Unterlagen man für eine Patentanmeldung braucht
    3. Das Patentanmeldeverfahren
    4. Anmelde-und andere Gebühren
  5. Schutzwirkung
  6. Patenttheorie

4. Sonstiges

4.1 Doppelerfindungen

Das Anmeldedatum beim Patentamt ist von großer Bedeutung, da bei Doppelerfindungen derjenige das Patent bekommt, der seine Erfindung zuerst angemeldet hat. In manchen Ländern zB. den USA ist nicht der Anmeldezeitpunkt sondern der Erfindungszeitpunkt ausschlaggebend, was zu Schwierigkeiten führen kann, deshalb wird Erfindern in den USA empfohlen, eine genaue Erfindungsdokumentation zu erstellen. In Staaten wie Deutschland mit dem Anmelderprinzip ist das nicht erforderlich.

4.2 Welche Unterlagen braucht man für eine Patentanmeldung?

-das Anmeldeformular, d.h. der “Antrag auf Erteilung des Patents”, mit einem Titel für die Erfindung, den gestellten Anträgen und der Anschrift des Anmelders
(Das Formular kann beim DPMA oder im Patentinformations- Zentrum bestellt werden)
-die Patentansprüche, in denen der Erfindungsgegenstand definiert ist
-die Beschreibung der Erfindung mit Nennung des bekannten Standes der Technik und Kritik am Stand der Technik
-die Aufgabe der Erfindung und die Erläuterung der Lösung der Aufgabe ggf. Zeichnungen
-die Zusammenfassung (Kurzfassung des technischen Inhalts)
-die Erfinderbenennung
-eine Vollmacht, wenn die Anmeldung nicht vom Anmelder selbst eingereicht wird
Gleichzeitig ist die Anmeldegebühr ist zu entrichten

4.3 Das Patentanmeldeverfahren

Im DPMA wird die Anmeldung zuerst auf Offensichtlichkeit geprüft. Dazu zählt
1.die Prüfung der Anmeldung auf die geforderten Formvorschriften
2.die Klassifizierung der Anmeldung nach der Internationalen Patentklassifikation (Zuordnung der Anmeldung zu einem bestimmten technischen Fachgebiet)
3.die Prüfung, ob der angemeldete Gegenstand offensichtlich nicht patentfähig ist

4.4 Anmelde-und andere Gebühren

Gebühren werden für die Anmeldung, einen Rechercheantrag und für den Prüfungsantrag verlangt.
-die Anmeldegebühr beträgt 60 Euro, bei einer elektronischen Anmeldung beträgt die Gebühr 50 Euro
-die Prüfungsgebühr beträgt 350 Euro
-die Jahresgebühr beträgt im dritten Patentjahr 70 Euro und steigt bis auf 1940 Euro im zwanzigstensten Jahr
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