Inhalt
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5. SchutzwirkungDa der Schutz des Patents nur im gewerblichen Bereich gilt, darf man jedes Patent für den persönlichen Gebrauch nachbauen.Auch für Versuchszwecke sind Nachbauten erlaubt, was immer wieder zu Streit führt, da nicht klar ist was ein Versuch ist. Ansonsten wird dem Patentinhaber durch das Patent das alleinige Recht gesichert, den Gegenstand herzustellen, anzubieten, in den Verkehr zu bringen oder zu gebrauchen. |