Referat zum Thema: Lizenzen bei Software und allgemein

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Was sind Patente und Lizenzen?

Patent:[1] Der rechtliche Schutz zur alleinigen Nutzung und Verwertung einer Erfindung. Das Patent beinhaltet den Schutz von Gebrauchsmustern. Das sind Dinge wie Maschinen, Produktionsmitteln, Hardware, Software oder Materiellen zusammensetzungen. Der Patentinhaber darf auch Lizenzen vergeben. Sein Patent gilt solange er lebt. Es gibt noch eine andere Form von Patenten.
Schutz von technischen Erfindungen. Das Patent hat vor allem die Wirkung, daß allein der Patentinhaber befugt ist, die patentierte Erfindung zu benutzen. Derartige Patente müssen beim Patentamt angemeldet werden. Die Anmeldegebühren liegen bei 50 Euro. Ein solches Patent läuft 20 Jahre lang, von dem Tag an, an dem es beim Patentamt angemeldet wurde.
Bei nichteinhaltung von Patenten können strafrechtliche Maßnahmen folgen.

Lizenz(Nutzungsrecht):[2] Genehmigung zur Nutzung eines Rechtes durch den Urheber oder Inhaber dieses Rechtes. Oftmals mit Kosten verbunden. Mit der Lizenzbereitschaft erklärt sich der Patentinhaber gegenüber dem Patentamt schriftlich bereit, jedermann die Benutzung der Erfindung gegen eine angemessene Vergütung zu gestatten. [1] Der Patentinhaber kann bereits bei der Patentanmeldung nach § 23 PatG seine Lizenzbereitschaft beim Patentamt schriftlich bekunden, woraufhin diese Bereitschaft in die Patentrolle eingetragen wird und die anfallenden Jahresgebühren auf die Hälfte ermäßigt werden. Beispielsweise gibt es Lizenzen bei Aufführungen oder bei Softwarenutzung an Schulen oder auch wie momentan aktuell ist bei dem Umstieg von der STadt SHA von Microsoft auf Linux.

Geistiges Eigentum

[3] Das geistige Eigentum ist alles, was man selbst erschaffen hat und worauf man Eigentumsanspruch erheben kann. Man kann dies patentieren lassen oder auch auf Diagrammen festhalten, um das Urheberrecht dafür einzufordern. Geistiges eigentum kann aber nicht lizenziert werden.
Jedoch kann man die Eigentumsrechte für seine eigene Kreativität erhalten. Es gibt 4 Formen dieser Eigentumsrechte.

a.) Das Patent - siehe ganz oben

b.) Das Urheberrecht (Copyright):
[3]Gilt für die Kategorie der "Originalarbeiten der Autorentätigkeit", den Geschmacksmustern: Kunst, Musik, Theater, musikalische Kompositionen, Choreographien, Dramen, Romane, Gemälde sowie Tonaufnahmen, Filme, Photographien, Rundfunksendungen, wissenschaftliche Werke, Reden, Übersetzungen.. Der Inhaber der Copyrights hat das Recht seine Schöpfungen zu verfielfältigen oder auch zu kopieren wie auch öffentlich zur Schau zu stellen, oder Kopien des urheberrechtlich Geschützten zu vermarkten.
Dieses Urheberrecht existiert ab dem Augenblick, in dem dieses Urheberrecht in einem Medium verankert wird. In Deutschland muss man das Urheberrecht beim Deutschen Marken und Patentamt beantragen.

c.) Das Trademark:
[3] Übersetzt bedeutet dies Warenzeichen. Es steht für ein Symbol oder den Namen einer Firma, von der ein Produkt stammt, welches auf dem Markt ist. Trademark gibt es, dass es im Falle des Zweifels der Herkunft von Waren zu keinen Verwechslungen kommt. Die Warenzeichen müssen beim Deutschen Marken und Patentamt eingetragen werden. Es kann auch davor schützen, dass andere Firmen versuchen ein ähnliches Warenzeichen zu verwenden. Ein Beispiel wäre die vier Steine der Bausparkasse oder Der Name Microsoft Corporation.

d.) Das Trade Secret:
[3]Wie der Name schon sagt, handelt es sich hierbei um ein Betriebsgeheimnis. Es wurde entworfen, dass Firmen Geheime Rezepte oder Pläne geschützt haben um eventuell anderen Firmen etwas voraus zu haben, um dadurch Vorteile im Wettbewerb zu erhalten. Betriebsgeheimnisse existieren für immer. Das bekannteste ist das Rezept von Coca-Cola, welches schon über 100 Jahre im Tresor verwart wird.

Quelle[1]:Microsoft Encarta 1999(R)
Quelle[2]: Deutsches Marken und Patentamt
Quelle[3]:AnIdea.com

(c) 2003 by Martin Trautmann