Referat zum Thema: Lizenzen bei Software und allgemein

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Es gibt annähernd so viele Lizenzformen wie es Lizenzen gibt, für die Weitergabe von Software durch das Regionale Rechenzentrum an Fachbereiche, Institute oder Beschäftigte der Universität sind jedoch nur wenige Formen von Bedeutung. Bei Lizenzen in Sachen Software darf in der Regel der Urheber, der das Patent besitzt über die Regeln die Lizenzauflagen bestimmten. Zum Beispiel wie viele Nutzer eine festgelegte Anzahl von Software gleichzeitig nutzen dürfen. Es gibt aber auch genormte Softwarelizenzen:

1. Freeware:

- In diesem Fall verzichtet der Urheber auf jeglichen Kommerz oder finanziellen Vorteil und stellt die Software frei zur Verfügung.
- Jedoch bleiben die Urheberrechte beim Autor. Seine Software darf nicht verändert werden. Jedoch darf sie vermehrt und weitergegeben und zu Präsentationszwecken wie auch zu eigenen Zwecken genutzt werden.

2.Shareware:

- Sind zumeist nur Testversionen eines bestimmten Programms.
-Die Shareware darf kostenlos über einen bestimmten Zeitraum verwendet werden.
- Bestimmte Funktionen sind dabei deaktiviert.
- Shareware Programme werden kostenlos verteilt.
- Share heißt teilen. Der Benutzer ?teilt? sich sozusagen die Software mit dem
- Urheber, indem er ihm geringe Gebühren zahlt.
- Bei Zufriedenheit des Anwenders wird eine geringe Gebühr an den Autor überwiesen

3. Public-Domain-Software:

- Die Software ist öffentlich verfügbar und unterliegt keinem Copyright.
- Sie darf vermehrt und weitergegeben werden, jedoch nicht verkauft, da dies nicht Sinn und Zweck einer kostenlosen Software darstellt.

4.Schul-Schüler und Lehrerlizenzen:

- Die Vollversionen dürfen uneingeschränkt genutzt werden.
- Allerdings nur zu Lehrzwecken und Wissensvermittlung
- Die Preise halten sich niedriger als bei normalen, kommerziellen Produkten. 5. OEM-Lizenz

- Open Equipment Manufacturer
- Ist eine Lizenz die in Verbindung mit Hardware gilt.
- Nicht Update Fähig

6. Lizenzen für Open Source Software:

- Open Source Software: OSS ist Software, bei dem der Nutzer(Lizenznehmer) von dem Hersteller(Lizenzgeber) einige grundlegende Rechte zur Benutzung bekommt.
- Der Zugriff auf den Quellcode ist möglich (Deshalb Open Source) Und auch darf an dem Open Source gearbeitet werden.
- Er darf auch überprüft werden vom Lizenznehmer und Funktionen dürfen auch darin getestet werden.
- Das Programm darf Erweitert oder auch Verbessert werden. (Extensions)
- Das Programm für einen beliebigen Zweck auf beliebig vielen Maschinen durchgeführt werden.
-Kopien dürfen an andere Benutzer weitergegeben werden.
- Open Source Software wird zum Beispiel bei Verwaltungsangelegenheiten angewendet, weil es jene für bestimmte Industriepakete noch nicht gibt und deshalb geschickt umgewandelt werden kann. Oder GNU/Linux Operating System ist ein gutes Beispiel dafür.

An diesem Bespiel bemerkt man, dass es ziemlich viele Lizenzen auf dem Bereich Software gibt. Es gibt noch einige andere, jedoch sind diese nicht von sehr großem Belagen. Nun zeige ich hier einmal Firmenspezifische Lizenzen in Sachen Software: [4]Zitat(www.ars.de): „

OPEN License
– ist für kleine und mittelständische Unternehmen ausgelegt
–kann ab einem Softwarebedarf von fünf Lizenzen eingesetzt werden
–zweijährige Laufzeit
–erlaubt das Leasen von Lizenzen

SELECT License

–für mittlere und große Unternehmen ab etwa 250 PCs
–kann ab einem Lizenzbedarf im Umfang von 1.500 Punkten für drei Jahre eingesetzt werden (beispielsweise mit 375 Office-Lizenzen mit Software Assurance erreichbar)
–dreijährige Laufzeit
–erlaubt das Leasen von Lizenzen

Enterprise Agreement

–für mittlere und große Unternehmen ab 250 PCs, die auf Microsoft-Produkte standardisieren wollen
–dreijährige Laufzeit mit der Option auf Verlängerung um ein Jahr
–jährliche Raten zur Verteilung der Lizenzausgaben auf mehrere Jahre

OPEN Subscription License

–für Unternehmen aller Größen
–kann ab einem Bedarf von Software für 5 PCs eingesetzt werden
?kalkulierbare Kosten über die 3-jährige Laufzeit durch mieten statt kaufen

Microsoft bietet Lizenzen und Lizenzen mit Software Assurance (Upgrade-Schutz). Ein Upgrade von Vorversionen ist künftig nicht mehr vorgesehen. Falls keine Software Assurance besteht, können Lizenzen zu neuen Versionen nur neu erworben werden.“
Zitatende

Die sind Lizenzbeispiele von der wohl bekanntesten und mächtigsten Softwarefirma, von Microsoft.

Quelle: [1] www.vip7.de
Quelle:[2] http://europa.eu.int/ISPO/ida/export/files/de/1320.pdf
Quelle:[3] http://www.martin-stricker.de
Quelle: [4] http://www.ars.de/

(c) 2003 by Martin Trautmann