Referat zum Thema: Lizenzen bei Software und allgemein

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Weitere Aspekte

Internationales Urheberrecht

Der Schutz von Urheberrechten wird zwar in den meisten Ländern in irgendeiner Form gewährleistet, aber die jeweiligen Regelungen unterscheiden sich. Das Berner Abkommen von 1886, das später mehrfach überarbeitet wurde, und die Welt-Urheberrechts-Konvention (UCC) aus dem Jahr 1952 versuchen daher, einen grundlegenden Schutz der Urheberrechte über Landesgrenzen hinaus zu bieten. Gemäß der UCC sollen Werke, für die ein Urheberrecht gefordert wird, mit dem Symbol © sowie dem Namen des Besitzers der Urheberrechte, Eigentümers und dem Jahr der Veröffentlichung gekennzeichnet sein; ein Werk, das diese Kennzeichen nicht aufweist, kann aber dennoch urheberrechtlich geschützt sein. Dauer des Urheberrechtes Die Dauer oder Laufzeit eines Urheberrechtes ist von Land zu Land verschieden; in vielen Ländern der Welt gilt jedoch die Faustregel "Leben-plus-50-Jahre", das heißt, das Urheberrecht an einem Werk existiert bis 50 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Dieses Recht umfasst die Vervielfältigung, Verbreitung und Ausstellung des Werkes sowie das Recht der öffentlichen Wiedergabe durch Vortrag, Aufführung, Vorführung, Sendung und Wiedergabe. Es gibt noch die Symbole ® und TM= Trademarks, bedeutet, dass man das Recht hat eine bestimmte Marke zu verwenden.

Grenzen des Urheberrechts

Das Urheberrecht ist durch zahlreiche Vorschriften im Allgemeininteresse beschränkt: Die freie Benutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes ist zulässig, um ein neues selbständiges Werk hervorzubringen. Die Leistung desjenigen, der das Werk benutzt, muss aber selbst alle Voraussetzungen eines geistigen Werkes aufweisen und die schöpferische Leistung des benutzten Werks zu einem gewissen Maß verdrängen. Auch dürfen einzelne Werke oder Stellen eines Werkes in einem neuen Werk zitiert und öffentlich wiedergegeben werden (Entlehnungsfreiheit), sofern sich das Zitat auf einen angemessenen Umfang beschränkt. Schließlich ist es erlaubt, ein geschütztes Werk zum persönlichen Gebrauch zu vervielfältigen (z. B. Mitschnitt von im Radio gespielten Musikstücken auf Kassette) oder für Schul- oder Unterrichtszwecke zu verwenden (mit Angabe der Quelle).

Produktpiraterie

Die verbotene Nachahmung oder Kopie von geistigem Eigentum zu gewerblichen Zwecken wird als Produktpiraterie bezeichnet und im Allgemeinen Raubkopie genannt. Die Strafandrohung bei derartiger Verletzung von Urheberrechten, Warenzeichen, Geschmacks- und Gebrauchsmustern, Sorten und Patenten ist in der BRD 1990 verstärkt worden. Die Hauptursachen für die Zunahme dieser Form von Wirtschaftskriminalität (z.B: Industriespionage) sind die Entwicklung vereinfachter Reproduktionstechniken und der Umstand, dass sie in vielen Ländern als Kavaliersdelikt gilt oder aufgrund mangelnder Schutzbestimmungen überhaupt nicht verfolgt wird. So sind beispielsweise die Handelsbeziehungen zwischen China und den USA 1995 ernsthaft gefährdet worden, da die chinesischen Anbieter die Märkte mit billigsten Raubkopien amerikanischer Markenartikel überschwemmten (insbesondere CDs, CD-ROMs und elektronische Geräte) und China nicht gewillt oder in der Lage dazu war, dies nach amerikanischen Vorstellungen zu unterbinden. Es ist auch in einigen Ost-Europäischen Ländern üblich mit ?Markenklamotten? zu handeln, welche von der Qualität her nicht dem Original entsprechen. Dies ist ebenfalls illegal und kann bestraft werden. Besonders in Tschechien oder Polen ist so was der Fall.

Urheberrecht an elektronischen Systemen


Das elektronische Kopieren und Veröffentlichen sind Bereiche, die erhebliche Probleme mit sich bringen, da das "Kopieren" einfach und schnell vonstatten geht und häufig nicht einmal nachweisbar ist. Die Anwender haben den Wunsch nach einem sofortigen Zugang zu einer Information (oder beispielsweise einem Netzwerk), während die Urheber versuchen, ihr System so zu gestalten, dass seine Verwendung kontrolliert werden kann und dass sie für die Vervielfältigung ihrer Arbeit eine Entschädigung erhalten. Obwohl die Gesetzgebung und entsprechende internationale Verträge, die speziell die Kontrolle oder Lizenzierung elektronischer Anwendungen zum Inhalt haben, noch nicht weit fortgeschritten sind, wird bereits an elektronischen Kontrollmechanismen gearbeitet. Möglich wäre beispielsweise ein System der elektronischen Benutzerberechtigung oder Codierung, wie im CITED-Projekt der Europäischen Union. CITED steht für Copyright in Transmitted Electronic Documents (Urheberrecht an elektronisch übertragenen Dokumenten). Dieses System, das vom ESPRIT-Programm der Europäischen Union ausgearbeitet wurde, dient zur Kontrolle, der polizeilichen Überwachung und der Gewährleistung von finanzieller Entschädigung für Werke, die in digitaler Form vorliegen. Das COPYCAT-Projekt versucht, dieses System durch ein elektronisches Markierungsgerät zu realisieren. Eine solche Etikettierung könnte auf der Grundlage einer Internationalen Standardbuchnummer (ISBN) oder einer Internationalen Standardseriennummer (ISSN) verwirklicht werden (Sie ist auch auf jeder ersten Seite eines Schulbuches anzufinden oder im Supermarkt an den Produkten und an anderen Waren.)

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